Rechtsanwalt Innsbruck: Besitzstörungsklage!
Noch immer viel Aufregung gibt es um die Linzer Künstlergruppe, welche sich am Andreas Hofer Denkmal in Innsbruck zu schaffen machte, und die Andreas Hofer Strasse mit gefälschten Strassenschildern eigenmächtig in Pippi Langstrumpf Strasse umbenannt hat.
Die Künstler aus der oberösterreichischen Landeshauptstadt hatten das Denkmal des legendären Tiroler Freiheitskämpfers mit roten Fahnen der deutschen Terrororganisation “Rote Armee Fraktion” behangen. Das Denkmal sollte aber nicht beschädigt werden, so die Übeltäter. Die Aktion hätte ausschliesslich der Provokation dienen sollen.
Nach diesen Kunstexzessen ermittelt nun die Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Es gilt nun die Frage zu klären ob ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden soll. Angeblich hätten sie das Denkmal nicht vorsätzlich beschädigt. Nur staatliche Symbole des Landes wie Landesflagge oder Landeshymne dürfen nicht herabgewürdigt werden. Das Andreas Hofer Denkmal gilt aber nicht als Landessymbol.
Auch ein Rechtsanwalt aus Innsbruck vertritt diese These und bestätigt dass das Andreas Hofer Denkmal nicht in die Kategorie “Landessymbol” fällt. Trotzdem sollten sich die betroffenen Künstler nicht zu früh freuen, denn es ist allemal eine Besitzstörungsklage möglich. Ebenso wäre eine Verwaltungsstrafe nach dem Denkmalschutzgesetz denkbar. Grund: die Andreas Hofer Statue wurde ohne behördliche Genehmigung verändert. Die möglichen Strafen gehen bei diesen Delikten bis zu 260 Tagessätzen.
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